Stellungnahme zum BfDI-Konsultationsverfahren (Anonymisierung)

Stellungnahme zum BfDI-Konsultationsverfahren Anonymisierung.

GDD-Stellungnahme zum BfDI-Konsultationsverfahren zur Anonymisierung

Am 10.02.2020 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seine erste öffentliche Konsultation gestartet. Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft sowie weitere Fachleute sollen zu aktuellen Fragen Stellung nehmen.

Dazu sagte der BfDI Professor Ulrich Kelber: "Das Konsultationsverfahren ist ein weiterer Schritt zu noch mehr Transparenz in meiner Behörde. Der Datenschutz lebt von einer breiten gesellschaftlichen Diskussion. Daher werde ich zukünftig vermehrt auf dieses Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung zurückgreifen. Wir wollen alle Stimmen hören, um gemeinsam konstruktive Vorschläge zu erarbeiten. Ich fordere die Expertinnen und Experten auf, diese Möglichkeit intensiv zu nutzen."

Das erste Konsultationsverfahren des BfDI hat die Anonymisierung personenbezogener Daten unter der DS-GVO zum Thema. Die Rechtslage in Bezug auf die Anonymisierung ist umstritten. Die öffentliche Konsultation soll Bewertungen sammeln, ob und wann das Anonymisieren von Daten eine Verarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts darstellt und welche Rechtsgrundlage dann dafür benötigt wird. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Anonymisierung von Daten im Bereich der Telekommunikation gelegt, zum Beispiel bei Standortdaten im Mobilfunknetz.

Der BfDI hat hierzu ein Papier veröffentlicht, welches mittels der Stellungnahmen ergänzt werden soll. Das Ergebnis soll den Verantwortlichen, insbesondere aus dem Telekommunikationssektor, eine Orientierung zum rechtssicheren und datenschutzfreundlichen Umgang mit der Anonymisierung von Daten geben.

Stellungnahme der GDD zum Konsultationsverfahren